Diese Anweisung gilt fr Gegenstnde, wie Maschinen, Gerte oder Einrichtungen, der UN-Nummer 3363.

Wenn der Gegenstand so ausgelegt und hergestellt ist, dass er den Gefen, die gefhrliche Gter enthalten, einen ausreichenden Schutz bietet, ist eine Auenverpackung nicht erforderlich. Anderenfalls mssen gefhrliche Gter in Gegenstnden in Auenverpackungen verpackt werden, die im Hinblick auf ihren Fassungsraum und ihren vorgesehenen Einsatz ausreichend stark ausgelegt sind und die den zutreffenden Anforderungen von 4.1.1.1 entsprechen.

Gefe, die gefhrliche Gter enthalten, mssen den Anforderungen von 4.1.1 mit Ausnahme, von 4.1.1.3,  4.1.1.4, 4.1.1.12 und 4.1.1.14 entsprechen. Fr Gase der Klasse 2.2 mssen die inneren Flaschen oder Gefe, ihr Inhalt und ihr Fllfaktor den Anforderungen der zustndigen Behrde entsprechen, in deren Land die Flaschen oder Gefe befllt werden.

Zustzlich muss die Art und Weise, wie die Gefe im Gegenstand enthalten sind, so sein, dass eine Beschdigung der Gefe, die gefhrliche Gter enthalten, unter normalen Befrderungsbedingungen nicht zu erwarten ist: im Fall einer Beschdigung der Gefe, die feste oder flssige gefhrliche Gter enthalten, muss ein Austreten von gefhrlichen Gtern aus dem Gegenstand unmglich sein (zu diesem Zweck kann eine dichte Auskleidung verwendet werden). Gefe mit gefhrlichen Gtern sind so zu installieren, zu sichern oder zu polstern, dass ein Bruch oder Undichtwerden unter normalen Befrderungsbedingungen verhindert und ihre Bewegung innerhalb des Gegenstands begrenzt wird. Polstermaterial darf mit dem Inhalt der Gefe nicht gefhrlich reagieren. Jeglicher austretender Inhalt darf die schtzenden Eigenschaften des Polstermaterials nicht wesentlich beeintrchtigen.

Bemerkung: Die zugelassenen Verpackungen drfen eine Nettomasse von 400 kg berschreiten (siehe 4.1.3.3).